Häufig ist die Situation, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Wohnung zu privatisieren, da es darin registriert ist, der derzeitige oder ehemalige Verwandte eigentlich nicht hier lebt, der nicht an der Zahlung von Versorgungszahlungen beteiligt ist, um den Wohnzustand der Wohnung aufrechtzuerhalten. In diesem Fall können Sie einen unerwünschten Verwandten von einer erfolglosen Wohnung gerechtfertigt schreiben.
Der Gerichtshof kann die Tatsache des Verlusts des Rechts bestätigen, ein nicht erfolgreiches Apartment in mehreren Fällen zu verwenden, und die Partei, eine Klage, sollte ausreichend Beweise bieten, dass die Verfassungsrechte der Menschen nicht gegen Entlastung verletzt werden, und es verliert nicht das einzige möglicher Wohnraum. Das Wichtigste ist, den Grund festzulegen, warum der Mieter nicht auf dem berücksichtigten Wohnraum lebt. Wenn er sein eigenes Wohnraum erworben hat und dabei lebt oder mit einer neuen Familie lebt und nicht vorgeht, zurückzukehren, kann dies als freiwillige Ablehnung der Unterbringung an der Registrierung angesehen werden. Bestätigen Sie den Kauf von Wohnungen im Namen einer bestimmten Person kann, indem Sie die Daten in der Moskauer Registrierungskammer anfordern (dafür müssen Sie die Adresse des Verwandten des Verwandten kennen müssen und eine Anforderung nach Informationen über den Eigentümer dieses echten Anwesen). Wenn es jedoch bewiesen wird, dass andere Mieter unbequeme Bedingungen für die Residenz der unter Berücksichtigung in diesem Apartment in Betracht ziehen oder einfach nicht dort lassen, kann der Fall nichts anderes erweisen. In diesem Fall kann der Gerichtshof eine Person verpflichten, die eine Person eingereicht hat, um der betroffenen Partei gesetzlich zur Verfügung zu stellen.Mit allen Bestätigungsdokumenten sollte man vor Gericht gehen und anwenden. Erhöht die Chance, die Unterstützung eines beruflichen Anwalts zu gewinnen, der alle Feinheiten einer juristischen Person versteht, die notwendigen Beweise vor Gericht ordnungsgemäß vorbereiten und präsentieren kann.